Kein TüV wegen umbau der Verkleidung

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: int. Jahrestreffen 2024 27.-30.06.

  • Hallo allerseits,


    ich hatte mir letzten Winter meine KLE etwas umgebaut ..siehe auch 21606103zw.jpg 21606096ew.jpg 21606106gc.jpg


    Nun war ich heute beim TüV und der verweigerte die Plakette...


    unter anderem heißt es da : Kraftradverkleidung Zulässigkeit nicht nachgewiesen (EM)
    Radabdeckung 1. Achse Zulässigkeit nicht nachgewiesen (EM)
    Geschwindigkeitsmesser- gesamte Tachoeinheit samt Kontrollleuchten umgebaut - Zulässigkeit nicht nachgewiesen..


    Den Auspuff hat er nicht moniert...


    Meine Frage an Euch , was kann ich machen ..???
    Muss ich das alles bei der Dekra eintragen lassen ???
    Wie sind eure Erfahrungen.???


    beste Grüße aus Berlin
    Robert

  • Ach und die Stahlflexleitung vorne ging auch nicht durch...
    Hat jemand von Euch eine ABE für Spiegler FMVSS 106, Typ F vorne...?? werde im Netz irgendwie nicht richtig fündig.

  • Ich fange mal vorne an:
    Schutzblechkante ist scharf!
    Wo ist der serienmäßige Gabelstabi?
    Was passiert mit der Bremsleitung, wenn die Gabel einfedert?
    mMn ist die falsch montiert.
    Instrumentenhalter scharf!
    Verkleidungsfrontseiten scharf!
    Herausstehende Innensechskantschrauben.
    ( Die gibt es auch in hautfreundlich. )
    Gut ist der glatte Kühler.
    Löcher in Blechen dürfen keine spitzen Ecken haben!
    Noch'n Blech, mehr hervorragende Schrauben.
    Ist der Nummerschildhalter aus Pappe?



    Das musst Du nochmal machen.
    Wenn Du nicht plug&play schrauben willst, sprich vorher! mit denen, die das abnehmen sollen.

    Bikes haben Pedale.

  • So wie ich das sehe......
    gibt es bestimmt jemanden in oder um Berlin der dir für den Tüv ein paar Teile leiht.


    ;undwech;

    Wenn man keine Ahnung hat... einfach mal die Fresse halten.

  • Oh man, wiedermal ein TÜV Prüfer, der einfach mal keine Lust gehabt hat. Da gibt man sich Mühe, liefert eine saubere Arbeit ab, und er lässt dich auflaufen. Such dir definitiv einen anderen TÜV-Prüfer, besprich es evtl. vorher.


    Meine Diva hat auch viele Ecken und Kanten. Ich hab weder für meine Maske noch Bugspoiler, noch Heckeigencreation, noch selbst gebauten Gabelstabi, noch Frontfender ein Gutachten oder ABE. Von den Glasfaserteilen hab ich lediglich ein Materialgutachten.


    Und trotzdem hat mir mein TÜV Prüfer alles eingetragen.


    Jedes moderne Motorrad, egal ob BMW oder Duc oder was auch immer hat original mit den modischen zerklüfteten Verkleidungen schon mehr Ecken und Kanten.

    8) Gruß vom Alpenrand 8)

  • Ne runde sache eben.
    Der fährt bestimmt bmw - isetta!
    :patsch:


    Bin am 29.07. Wieder in mitte unterwegs. :D ohne mopete



    Edith schliesst sich der meinung an, nen anderen intschenjör zu suchen!!!

    :watoo: Das Außerordentliche geschieht nicht auf glattem, gewöhnlichem Wege. :watoo:
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    TWIN Stützpunkt@51°35'N 13°15'E
    Limited Service available
    Phone on request via PN

  • Danke schonmal für Eure Meinungen..!
    Ich denke auch ich bin einfach an den falschen Prüfer geraten.
    Aber kann er den z.B. einfach behaupten "Radabdeckung vorne Zulässigkeit nicht nachgewiesen".??
    Ich meine da ist ein ganz normales Schutzblech an die originale Halterung montiert. Das Blech deckt ausreichend das Rad ab und ist auch gut fest verschraubt.
    Auf welcher Grundlage basiert den seine Aussage über die Zulässigkeit.??

  • Ich bin kein Spezi, aber wenn Du es nicht eintragen lässt, dann brauchst Du einen offiziellen Nachweiß das es geht, also die ABE.
    Wenn Du es eintragen lassen willst, was DU ja bei Teilen ohne ABE machen musst, dann brauchst Du einen Nachweis in irgendeiner Form, der eine Basis darstellt. Also Festigkeitsgutachten für das verwendete Metall bei einfachen Bauteilen, oder Herkunft von z. B. Federbein, um nachzuweisen, das es mit den Kräften passt. Bei Deinem Schutzblech wäre es wahrscheinlich ausreichend einen nachweis zu bringen, von welchem Möp der ist. Bei den Dem Tacho weiß ich nicht was Du benutzt hast, aber wenn es nicht der KLE Tacho ist, dann muss Du nachweisen, dass er korrekt anzeigt (Einzelabnahme oder ein Papier). Bei der Verkleidung hätte ich auch keine Ahnung, wie man das nachweißt, da hilft wohl nur Überzeugungskraft. Die Bremsleitung, wenn sie denn korrekt montiert ist bräuchte auch ein Blättchen. Schließlich musst Du nachweisen, dass es Dir nicht bei der ersten Vollbremsung um die Ohren fliegt.


    Es geht also nicht darum, was er darf, sondern Du musst ihm nachweisen, dass das funktioniert. Daher auch am Besten vorher schon drüber sprechen, damit man weiß, was geht und was nicht bzw. was benötigt wird.


    Wie gesagt, bin kein Spezi und habe das bisher auch nur bei einem Auto mal gemacht (da hatte ich eine ABE für den Luftfilter und er Kasten und Ansaugtrakt war von einem anderen Auto mit gleichem Motor. Da waren also von vornherein Nummern drauf und nach einer kleinen Datenbankquälerei durch den Prüfer war beides eingetragen. Wobei der Luffi, wenn ich das richtig verstehe das noch nicht mal gebraucht hätte, dann hätte ich halt die ABE ständig mitführen müssen.


    Gruß JJ

    Taunus-KLE

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